Die neuen gesetzlichen Regelungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) trifft auch Vereine. Denn auch sie gehen mit personenbezogenen Daten um, ganz gleich ob es der Mitgliedsantrag des Vereins, das Anmeldeformular für Wettkämpfe oder das Patenschaftsformular für Tiere im Tierheim ist.

Einwilligung der Mitglieder zur Verwendung der persönlichen Daten unabdingbar

Welche personenbezogenen Daten ein Verein erhalten darf, regelt die Vereinssatzung. Allerdings sind Vereine in der Pflicht, nur solche personenbezogenen Daten zu erheben und zu verarbeiten, die zur Mitgliederbetreuung sowie -verwaltung und zum Verfolgen des Vereinsziels notwendig sind.

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